Sie denken schon seit Längerem darüber nach, Ihre Praxis an einen jungen Mediziner zu übergeben? Doch so richtig wissen Sie nicht, wie Sie am besten vorgehen sollten? Schließlich gibt es im Vorfeld viel zu beachten. Diese Vielzahl an Punkten ist es oft, die uns erst einmal überwältigen. Mit der Folge, dass wir die Angelegenheit auf die lange Bank schieben. Meist zum eigenen Nachteil – denn gerade für den Verkauf und die Übergabe Ihrer Praxis ist der rechtzeitige Start aller Planungen und die frühe Suche nach einem Nachfolger das Entscheidende für ein erfolgreiches Nachbesetzungsverfahren!
Aus diesem Grund helfen wir Ihnen sehr gerne weiter und haben die wichtigsten Informationen rund um Ihre Praxisabgabe, mit Tipps und Anregungen für die Organisation aller Schritte, für Sie zusammengestellt:
- Wo stehe ich als abgebender Arzt? – Bestandsaufnahme
- Regeln, Richtlinien, Formalitäten – Was muss ich für die Praxisabgabe beachten?
- Was ist meine Praxis wert? Kann ich den Wert noch steigern?
- Die Suche nach meinem Nachfolger: Wo, wer, wie?
- Käufer gefunden? – Welche Fragen gilt es für mich noch zu klären?
- Die 5 häufigsten Fehler, die ich bei der Abgabe vermeiden sollte!
Wo stehe ich als abgebender Arzt? – Bestandsaufnahme
Schon seit Längerem denken Sie drüber nach, wie und wann Sie Ihren Ruhestand einläuten werden. Sie möchten mit ruhigem Gewissen Ihre Patienten zurücklassen und die freie Zeit nach einem erfüllten und erfolgreichen Arbeitsleben einfach nur genießen können. Ihnen ist es wichtig, Ihre Praxis in die fähigen Hände eines jungen Mediziners zu übergeben. Was Sie bereits wissen, ist, am besten so früh wie möglich mit der Suche nach geeigneten Kandidaten zu starten.
Doch nicht nur die Suche nach einem Arzt, der Ihre Praxis übernimmt, ist für den späteren Verkauf entscheidend. Ebenso wichtig ist es, für sich folgende Fragen zu beantworten:
Welche Erwartungen habe ich?
Mit der Definition Ihrer Erwartungen legen Sie den Grundstein für eine reibungslose Praxisabgabe. Durchdenken Sie daher alle wichtigen Aspekte, die für Sie, den Praxisverkauf sowie für Ihren späteren Ruhestand wichtig sein könnten: Steuer- und sozialrechtliche Aspekte, standesrechtliche Vorgaben, Finanzielle Belange, Praxisversicherungen, Personal- und Patientenfragen, möglicher Praxiswert (Standort, Wettbewerb etc.). Vielleicht möchten Sie den jungen Arzt in einer Übergangsphase in Teilzeit unterstützen? Wie stellen Sie sich den Wechsel vor?
Sobald Sie einen Kaufinteressenten gefunden haben, sprechen Sie mit ihm über seine Erwartungen. Dadurch schaffen Sie die Voraussetzungen für einen erfolgreichen und für alle Beteiligten zufriedenstellenden Abschluss.
Wie ist der aktuelle Stand/das Angebot meiner Praxis?
Eine Frage, die zunächst sehr simpel und einfach zu beantworten klingt. Doch ist es sehr wichtig, für sich selbst zu reflektieren:
- Welche Leistungen biete ich meinen Patienten?
- Über welche Qualifikationen verfüge ich, die auch der Arzt nach mir unbedingt erfüllen sollte?
- Welche Kriterien bringt meine Praxis mit, um meine Patienten optimal zu versorgen?
Nicht zuletzt sollten Sie auf den aktuellen Wert Ihrer Praxis schauen:
- Wie alt bzw. neu ist die technische Ausstattung?
- Sollte ich an der ein oder anderen Stelle noch einmal investieren?
- Wie könnte ich Einrichtung und Effektivität Ihrer Praxis für den weiterführenden Arzt noch attraktiver gestalten?
Schreiben Sie es sich auf – einfach für sich selbst! So erstellen Sie eine Übersicht, die Ihnen später für alle weiteren Schritte nutzen wird.
Formalitäten – Was muss ich für die spätere Praxisabgabe beachten?
Planungsbereich
Klären Sie direkt zu Beginn Ihres Abgabeprozesses, in welchem Planungsbereich sich Ihre Arztpraxis befindet. Ob nun offener oder gesperrter Planungsbereich – um auf der sicheren Seite zu stehen, wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes. Dort erhalten Sie Auskunft, welchem Bereich Sie angehören.
Liegt Ihre Praxis in einem offenen Gebiet, müssen Sie Ihre Praxis nicht öffentlich ausschreiben. Der Bedarf an niedergelassenen Ärzten aus Ihrem Fachgebiet ist in dieser Region noch nicht gedeckt. Der Verkauf gestaltet sich daher für beide Parteien wesentlich leichter. Sofern Ihr späterer Nachfolger alle formalen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt – wie z.B. die Eintragung in das Arztregister oder ins Register der Zahnärzte -, kann er seine Zulassung direkt bei der Landes-KV beantragen.
Komplizierter wird es dagegen, sollte Ihre Praxis in einem geschlossenen Planungsbereich liegen. Zu viele Ärzte aus demselben Fachgebiet praktizieren an diesem Standort, so dass die Kassenärztliche Vereinigung den Bereich gesperrt hat und eine Übergabe erst freigeben muss. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Praxis öffentlich bei der KV ausschreiben müssen. Welche Kriterien Sie für die Ausschreibung berücksichtigen müssen, zeigt die folgende Grafik: