Sie denken schon seit Längerem darüber nach, Ihre Praxis an einen jungen Mediziner zu übergeben? Doch so richtig wissen Sie nicht, wie Sie am besten vorgehen sollten? Schließlich gibt es im Vorfeld viel zu beachten. Diese Vielzahl an Punkten ist es oft, die uns erst einmal überwältigen. Mit der Folge, dass wir die Angelegenheit auf die lange Bank schieben. Meist zum eigenen Nachteil – denn gerade für den Verkauf und die Übergabe Ihrer Praxis ist der rechtzeitige Start aller Planungen und die frühe Suche nach einem Nachfolger das Entscheidende für ein erfolgreiches Nachbesetzungsverfahren!
Aus diesem Grund helfen wir Ihnen sehr gerne weiter und haben die wichtigsten Informationen rund um Ihre Praxisabgabe, mit Tipps und Anregungen für die Organisation aller Schritte, für Sie zusammengestellt:
- Wo stehe ich als abgebender Arzt? – Bestandsaufnahme
- Regeln, Richtlinien, Formalitäten – Was muss ich für die Praxisabgabe beachten?
- Was ist meine Praxis wert? Kann ich den Wert noch steigern?
- Die Suche nach meinem Nachfolger: Wo, wer, wie?
- Käufer gefunden? – Welche Fragen gilt es für mich noch zu klären?
- Die 5 häufigsten Fehler, die ich bei der Abgabe vermeiden sollte!
Wo stehe ich als abgebender Arzt? – Bestandsaufnahme
Schon seit Längerem denken Sie drüber nach, wie und wann Sie Ihren Ruhestand einläuten werden. Sie möchten mit ruhigem Gewissen Ihre Patienten zurücklassen und die freie Zeit nach einem erfüllten und erfolgreichen Arbeitsleben einfach nur genießen können. Ihnen ist es wichtig, Ihre Praxis in die fähigen Hände eines jungen Mediziners zu übergeben. Was Sie bereits wissen, ist, am besten so früh wie möglich mit der Suche nach geeigneten Kandidaten zu starten.
Doch nicht nur die Suche nach einem Arzt, der Ihre Praxis übernimmt, ist für den späteren Verkauf entscheidend. Ebenso wichtig ist es, für sich folgende Fragen zu beantworten:
Welche Erwartungen habe ich bei der Praxisabgabe?
Mit der Definition Ihrer Erwartungen legen Sie den Grundstein für eine reibungslose Praxisabgabe. Durchdenken Sie daher alle wichtigen Aspekte, die für Sie, den Praxisverkauf sowie für Ihren späteren Ruhestand wichtig sein könnten: Steuer- und sozialrechtliche Aspekte, standesrechtliche Vorgaben, Finanzielle Belange, Praxisversicherungen, Personal- und Patientenfragen, möglicher Praxiswert (Standort, Wettbewerb etc.). Vielleicht möchten Sie den jungen Arzt in einer Übergangsphase in Teilzeit unterstützen? Wie stellen Sie sich den Wechsel vor?
Sobald Sie einen Kaufinteressenten gefunden haben, sprechen Sie mit ihm über seine Erwartungen. Dadurch schaffen Sie die Voraussetzungen für einen erfolgreichen und für alle Beteiligten zufriedenstellenden Abschluss.
Wie ist der aktuelle Stand/das Angebot meiner Praxis?
Eine Frage, die zunächst sehr simpel und einfach zu beantworten klingt. Doch ist es sehr wichtig, für sich selbst zu reflektieren:
- Welche Leistungen biete ich meinen Patienten?
- Über welche Qualifikationen verfüge ich, die auch der Arzt nach mir unbedingt erfüllen sollte?
- Welche Kriterien bringt meine Praxis mit, um meine Patienten optimal zu versorgen?
Nicht zuletzt sollten Sie auf den aktuellen Wert Ihrer Praxis schauen:
- Wie alt bzw. neu ist die technische Ausstattung?
- Sollte ich an der ein oder anderen Stelle noch einmal investieren?
- Wie könnte ich Einrichtung und Effektivität Ihrer Praxis für den weiterführenden Arzt noch attraktiver gestalten?
Schreiben Sie es sich auf – einfach für sich selbst! So erstellen Sie eine Übersicht, die Ihnen später für alle weiteren Schritte nutzen wird.
Formalitäten – Was muss ich für die spätere Praxisabgabe beachten?
Planungsbereich
Klären Sie direkt zu Beginn Ihres Projekts Praxisabgabe, in welchem Planungsbereich sich Ihre Arztpraxis befindet. Ob nun offener oder gesperrter Planungsbereich – um auf der sicheren Seite zu stehen, wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes. Dort erhalten Sie Auskunft, welchem Bereich Sie angehören.
Liegt Ihre Praxis in einem offenen Gebiet, müssen Sie Ihre Praxis nicht öffentlich ausschreiben. Der Bedarf an niedergelassenen Ärzten aus Ihrem Fachgebiet ist in dieser Region noch nicht gedeckt. Der Verkauf gestaltet sich daher für beide Parteien wesentlich leichter. Sofern Ihr späterer Nachfolger alle formalen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt – wie z.B. die Eintragung in das Arztregister oder ins Register der Zahnärzte -, kann er seine Zulassung direkt bei der Landes-KV beantragen.
Komplizierter wird es dagegen, sollte Ihre Praxis in einem geschlossenen Planungsbereich liegen. Zu viele Ärzte aus demselben Fachgebiet praktizieren an diesem Standort, so dass die Kassenärztliche Vereinigung den Bereich gesperrt hat und eine Übergabe erst freigeben muss. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Praxis öffentlich bei der KV ausschreiben müssen. Welche Kriterien Sie für die Ausschreibung berücksichtigen müssen, zeigt die folgende Grafik:
Hinweis:
Die Vergabe erfolgt laut Art. §103 SGB V nach bestimmten Kriterien wie Berufliche Eignung, Approbationsalter, Dauer der ärztlichen Tätigkeit, Mind. 5 Jahre Tätigkeit in unterversorgter Region, Ehegatte/ Kind des Abgebers, Angestellter Vertragsarzt oder Interessen des verbleibenden Partners einer Gemeinschaftspraxis sowie die Bereitschaft besondere Versorgungsbedürfnisse zu erfüllen.
Der potentielle Kandidat sollte bereits vor dem Zulassungverfahren gefunden sein, somit werden unliebsame Überraschungen vermieden.
Der Interessent für Ihre Praxis stellt schließlich einen Antrag auf Zulassung beim Zulassungsausschuss oder bewirbt sich auf die bereits ausgeschriebene Zulassung, während Sie dort Ihren Zulassungsverzicht erklären.
Praxisausschreibung
Liegt Ihre Praxis in einem gesperrten Planungsgebiet, muss diese bei einer Praxisabgabe öffentlich ausgeschrieben werden. Diese Regelung gilt selbst dann, wenn Sie schon einen Wunschkandidaten gefunden haben. Eine Zulassung wird von der Landes-KV zugesprochen. Sollten sich nun sehr viele Mediziner auf die ausgeschriebene Praxiszulassung bewerben, gehen Sie mit den Kandidaten ins Gespräch. Teilen Sie den weiteren Interessenten Ihren Entschluss mit. In der Regel ziehen die übrigen Bewerber Ihre Anfrage zurück. Sie als Abgebender haben die Möglichkeit – innerhalb von 10 Tagen nach Fristende – Ihren Wunschnachfolger bei der KV anzugeben, um ein langwieriges Zulassungsverfahren zu vermeiden.
Dagegen ist es in unterversorgten Gebieten oft wesentlich schwieriger, einen passenden Bewerber zu finden. Ergreifen Sie in diesem Fall selbst die Initiative: Fragen Sie im Kollegenkreis oder bei Kliniken im Umfeld, nach dort tätigen Ärzten, die eine Einzelpraxis gründen möchten. Alternativ veröffentlichen Sie eine Anzeige in Fachmagazinen oder bei Praxisbörsen. Darüberhinaus können Sie sich jederzeit an einen vertrauensvollen Berater wenden. Auch wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Nachfolge.
Auch wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit Medizinern, Arztpraxen und Vereinigungen verfügen wir über ein großes Netzwerk an Kontakten. Melden Sie sich bei uns.
Was ist meine Praxis eigentlich wert? Ist eine Wertsteigerung noch möglich?
Schaffen Sie sich schon einige Jahre vor einer Praxisübernahme einen Überblick über Ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen. Viele lang praktizierende Ärzte gehen davon aus, dass Ihre Praxis sehr viel mehr wert ist, als es tatsächlich der Fall ist. Natürlich stecken viel Herzblut und Arbeit in den vier Wänden Ihrer Arztpraxis. Doch bringt es weder Ihnen noch Ihrem Nachfolger etwas, wenn Sie den Kaufpreis Ihrer Niederlassung viel zu hoch ansetzen. Was also tun?
Die gute Nachricht: Es lohnt sich insbesondere in den Jahren vor Ihrem Ruhestand noch einmal zu investieren. Halten Sie die materielle Ausstattung (medizinische Geräte, EDV, Inventar etc.) Ihrer Praxis auf einem aktuellen Stand der Technik und sorgen Sie dafür, dass sowohl Inneneinrichtung als auch Ambiete für Patienten, Personal und Praxisübernehmer eine angenehme Atmosphäre ausstrahlen. So steigern Sie nicht nur den wirtschaftlichen Wert Ihrer Praxis, sie wirkt außerdem auf die nachfolgende Arztgeneration viel attraktiver.
Fragen Sie sich darüber hinaus, ob Sie eine besondere Qualifikation vorweisen – z.B. kleinchirurgische Eingriffe. Verfügt ein potenziell nachfolgender Arzt nicht über diese Qualifikation, wird ihm über kurz oder lang ein nicht zu unterschätzender Teil seines Umsatzes wegfallen. Doch vielleicht hat er andere fachärztliche Spezifikationen, die diesen Nachteil wettmachen. Auch solche Faktoren sollten Sie bei der Wertschätzung Ihrer Praxis berücksichtigen. Achten Sie also bereits zu Beginn Ihrer Nachfolgersuche auch auf die Qualifikation der Bewerber.
Neben dem Umsatz und der Ausstattung beeinflussen auch der Standort, die Wettbewerbssituation und die Anzahl Ihrer Patienten den Praxiswert.
Lassen Sie sich diesbezüglich weiterhelfen: Wir erstellen für Sie eine detaillierte Standortanalyse, auf das PLZ-Gebiet genau. Dadurch erkennen Sie Potenziale und mögliche Fallstricke, die Auswirkungen auf den Kaufpreis Ihrer Praxis haben könnten. Gerade wenn es um die Finanzen geht, sind Sie bei Experten besser aufgehoben. Melden Sie sich gerne – wir ermitteln in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt einen angemessenen Angebotspreis für Ihre Praxis.
Praxiswertermittlung vom Sachverständigen
Ich bin selbst zertifizierter Sachverständiger für Arzt- und Zahnarztpraxen und Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger e.V.
Somit haben Sie mit mir nicht nur einen Fachmann für Praxisberatung sondern auch noch für die Praxisbewertung.
Wertermittlungen sind immer teil meines Businessplans - gerichtsfeste Bewertungen erfordern eine gesonderte Beauftragung da sie sehr aufwändig sind.
Die Suche nach meinem Nachfolger: Wo, wer, wie?
Machen Sie sich Gedanken darüber, wie ein Wunschnachfolger für Praxis aussehen sollte. Welche Kriterien sollte er erfüllen und welche Qualifikationen sollte er mitbringen? Je genauer Sie wissen, welche Aspekte Ihnen für eine Übernahme wichtig sind, desto gezielter können Sie Ihre Suche starten.
Beachten Sie jedoch, dass es gerade in ländlichen Regionen oft nicht leicht ist, adäquate Kandidaten für die Nachbesetzung zu finden. Daher gilt: Beginnen Sie zwischen 3-5 Jahren vor der geplanten Abgabe mit Ihrer Suche. Viele Wege führen zur passenden Praxisnachfolge. Sprechen Sie mit Kollegen oder Krankenhäusern nach jungen Medizinern, die mit dem Gedanken einer Praxisgründung spielen. Möglicherweise haben auch mehrere Ärzte den Wunsch, eine Gemeinschaftspraxis zu gründen?
Schalten Sie Anzeigen in Fachzeitschriften und schreiben Sie Ihre Praxis in Online-Praxisbörsen aus. Es empfiehlt sich, ein Exposé über Ihre Praxis zu erstellen. Eine kurze Beschreibung sowie verschiedene Bilder der Räumlichkeiten vermitteln Interessenten einen optimalen Überblick über die Vorteile Ihrer Niederlassung.
Wichtig sind auch online Praxisbörsen – allerdings sollten sie laufend aktualisiert werden. Eine Möglichkeit habe ich hier beschrieben.
Suchen Sie sich Unterstützung eines Beraters – auch wir verfügen über ein großes Netzwerk und helfen Ihnen bei Ihrer Suche jederzeit weiter.
Vergessen Sie nicht: Liegt Ihre Praxis in einem überversorgten, gesperrten Gebiet sind Sie verpflichtet Ihre Nachbesetzung öffentlich auszuschreiben.
Käufer gefunden? – Welche Fragen sollte ich für die Praxisabgabe noch klären?
Wann informiere ich meine Mitarbeiter?
Spielen Sie von Anfang an mit offenen Karten – so kommen Sie Ihren Mitarbeitern entgegen und geben ihnen die Möglichkeit, sich auf die neue Situation und den Inhaberwechsel einzustellen. Sobald die Praxisnachfolge feststeht, stellen Sie den neuen Arzt vor. Für beide Parteien schaffen Sie so die Basis für eine gute zukünftige Zusammenarbeit.
Laut BGB sind Sie dazu verpflichtet, zusätzlich eine schriftliche Information an Ihre Mitarbeiter zu geben. Fassen Sie darin kurz alle relevanten Faktoren, wie den Zeitpunkt des Wechsels, die rechtlichen Ansprüche und die Folgen für Ihre Mitarbeiter zusammen.
Was muss ich für den Übergang meines Personals beachten?
Die Weiterbeschäftigung Ihrer Angestellten ist per Gesetz gesichert. Den Mitarbeitern darf im Fall einer Praxisabgabe nicht gekündigt werden. Stattdessen tritt der Arzt, der in Ihre Fußstapfen tritt, auch in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse zu Ihren Mitarbeitern ein.
Wann informiere ich meine Patienten über den Wechsel?
Informieren Sie Ihre Patienten frühzeitig darüber, dass Sie auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger sind. Indem Sie sich transparent verhalten, schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Patienten in den übernehmenden Arzt. Sobald dieser feststeht, geben Sie ihm die Möglichkeit sich bereits vor dem Wechsel vorzustellen oder informieren Sie gemeinsam mit ihm Ihre Patienten.
Was muss ich in Bezug auf die Patientenkarteien beachten?
Sie dürfen die Patientendaten nach der Praxisabgabe nicht einfach so an Ihren Nachfolger übergeben. Für Sie greift die ärztliche Schweigepflicht. Ihre Patienten müssen erst zustimmen, dass auch der neue Arzt auf Ihre Akten zugreifen darf. Starten Sie sobald wie möglich, die Einwilligung Ihres Patientenstamms einzuholen. Das erleichtert Ihrem nachfolgenden Kollegen den Einstieg in die Arbeit.
Bleiben Sie für eine Übergangsphase in der Praxis?
Eine hervorragende Möglichkeit für den übernehmenden sowie für den abgebenden Praxisinhaber, ist das Vereinbaren einer Übergangsphase. Sie legen gemeinsam mit Ihrem Nachfolger einen Zeitraum fest, in dem Sie zu einem bestimmten Anteil noch in der Praxis mitarbeiten. Ob nun 25 oder 50 % entscheiden Sie ganz nach Belieben.
Für alle Beteiligten bieten sich so ideale Voraussetzungen. Während sich der gerade frisch in die Selbstständigkeit gestartete Arzt in Ruhe einfinden kann, stehen Sie ihm noch mit Ihrer Erfahrung und mit Rat und Tat zur Seite. Für Sie dagegen heißt es, anstatt abrupt, entspannt und mit ruhigem Gewissen nach einigen Monaten in den wohlverdienten Ruhestand zu starten.
Weitere Fragen, die Sie frühzeitig klären sollten:
- Wie sieht es mit Ihrem bestehenden Praxismietvertrag aus? Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter, ob eine Übernahme möglich ist.
- Übernimmt Ihr Nachfolger bestehende Leasingverträge für z.B. medizinische Ausrüstung?
- Gibt es Versicherungen, die übernommen werden können? Welche müssen Sie dagegen kündigen?
- Was ist mit Ihrem Telefon- und Internetanschluss?
- Bestehen weitere vertragliche Vereinbarungen, die sie regeln müssen?
Finanzplanung & steuerliche Aspekte vor der Praxisabgabe des Verkäufers
Für viele Menschen ist die Finanzplanung ein rotes Tuch. Natürlich sollten Sie gerade in diesem Bereich das bestmögliche Szenario für sich finden, um finanzielle Schäden oder Fehler mit langfristigen Auswirkungen zu vermeiden. Eine gut durchdachte und frühzeitige Finanzplanung erspart Ihnen viel Zeit und Nerven, so dass Sie beruhigt Ihren späteren Ruhestand auch genießen können. Schließlich haben Sie jahrelang darauf hingearbeitet.
Gerade in diesem Sektor ist es ratsam, einen Experten zu kontaktieren. Er ermittelt Möglichkeiten, um die Finanzen Ihrer Praxis mit Ihren privaten finanziellen Themen in Einklang zu bringen. Rechtzeitig klug entschieden, zahlt sich am Ende aus. Sollten Sie in diesem Zusammenhang Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns.
Welche steuerlichen Aspekte gilt es beim Verkauf meiner Praxis zu berücksichtigen?
Klären Sie diese Frage auf jeden Fall in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Grundsätzlich gilt jedoch: Solange der Verkaufserlös unter 180.000 Euro liegt, gibt es zu berücksichtigende Freibeträge, die die Steuerlast auf den Verkaufserlös mindern. Der Steuersatz wird grundlegend gemindert – es gibt zwei Methoden, einmal den sog. „halben Steuersatz“ oder die Fünftelregelung. Ihr Steuerberater ermittelt im Detail, welche Variante für Sie günstiger ist.
Ist Ihr Verkaufserlös höher als 180.000 Euro gestaltet sich das Ganze schwieriger. Es gibt verschiedene sinnvolle Möglichkeiten, aber alle sind von Ihrer individuellen Situation abhängig. Aus diesem Grund ist gerade hier eine Beratung durch einen Spezialisten zu Ihrem unbedingten Vorteil. Ein wichtiger Tipp vorne weg: Wenn Sie es beeinflussen können, geben Sie Ihre Praxis lieber zum Ende von Quartal 1 ab als zum Ende des 4. Quartals. Denn bei einem Wechsel in Q4 würde Ihr gesamter Jahresgewinn plus des Veräußerungserlöses der Praxis eine extrem hohe Steuerbelastung nach sich ziehen.
Auch Investitionen kurz vor Ihrem Eintritt in den Ruhestand können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gilt es diesbezüglich verschiedene Vorgaben beachten. Daher ist es am besten, wenn Sie sich eine kompetente Beratung ins Boot holen. Profitieren Sie von unserem Know-How und schreiben Sie uns für detaillierte Informationen.
Die 5 häufigsten Fehler, die ich als Verkäufer bei der Praxisabgabe vermeiden sollte!
- Zu spät mit den Planungen der Praxisabgabe beginnen
- Sich erst kurz vor knapp Gedanken zum Nachfolger zu machen
- Alte Einrichtung, überholte technische Ausstattung. Sich zu weigern, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
- An althergebrachten Methoden festhalten, anstatt z.B. moderene Möglichkeiten auszuprobieren
- Keine oder nur eine unzureichende Finanz- und Wirtschaftsplanung