Baden-Württemberg: Ausschließliche Fernbehandlung ab 1. Juni erlaubt!

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Künftig können sich auch Patienten, die vorher noch nicht persönlich in einer Arztpraxis waren, telefonisch oder via Videochat ärztlich behandeln lassen, so eine aktuelle Mitteilung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Regel soll laut Kammerpräsident Wolfgang Miller jedoch der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt bleiben.

  • Die entsprechende Änderung in der Berufsordnung wird bereits zum 01.06.2020 in Kraft treten, so die Ankündigung des Kammerpräsidenten.
  • Durch die kurzfristige Änderung der Berufsordnung konnte die Kammer Rechtssicherheit für die Ärzte geschaffen.
  • Hintergrund: Baden-Württemberg hatte im Sommer 2016 als erste Kammerregion die ausschließliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten ermöglicht.
  • Lesen Sie hier mehr: https://www.aerztekammer-bw.de/news/2020/2020-05/pm-telemed-bo/index.html
  • Was bringt Ihnen diese Regelung für Ihre Praxis? Fragen Sie uns!

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Martin Werner-Böhm
Martin Werner-Böhm

Der Autor ist seit über 20 Jahren in der Beratung von Mediziner:innen tätig. Daneben ist er zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen und verfügt über ein breites Spektrum an Erfahrung und Wissen rund um Praxen und Mediziner:innen. Durch die eigene Hausarztpraxis seiner Frau ergeben sich immer aktuelle Einblicke in den Praxisalltag.

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