Wie Fachärzte die Abschaffung der Neupatientenregel bewältigen und wettbewerbsfähig bleiben

Inhalt für Wie Fachärzte die Abschaffung der Neupatientenregel bewältigen und wettbewerbsfähig bleiben

Was bisher geschah...

Im Jahr 2019 wurde die Neupatientenregel für Fachärzte eingeführt. Wesentlicher Inhalt war, dass alle Patient*innen, die länger als 24 Monate nicht mehr in der Praxis waren (oder noch nie) als Neupatienten galten und die Leistungen extrabudgetär abgerechnet wurden. Bedeutet, alles, was die Facharztpraxis abgerechnet hat, floss nicht in das Regelleistungsvolumen.

Dies hatte zur Folge, dass die Restwertvergütungen in den Praxen deutlich zurück gingen. Behandlungen bezahlt wurden. Somit eine Verbesserung für die Praxis und auch für den Patienten.

Diese Regelung wurde zum 31.12.2022 abgeschafft. Nähere Infos finden Sie hier.

Was bedeutet das konkret?

Am besten erkläre ich das an einem einfachen Beispiel. Eine von mir betreute Facharztpraxis hatte im Q4-2022 folgende Honorarkonstellation (vereinfacht dargestellt):

Honorar Budget Abgerechnet Restwertvergütung Auszahlung
Regelleistungsvolumen (RLV) 29.200 € 35.500 € 12 % 29.956 €
Naupatientenregel frei 65.000 € 100 % 65.000 €
Offene Sprechstunde
HA-Verm. fälle
frei 0 100 % 0
Gesamthonorar 94.956 €

1.200 Fälle im Regelleistungsvolumen (RLV) und 800 Fälle mit Neupatientenregelung, also außerbudgetär. Aus Vereinfachungsgründen gehe ich davon aus, dass die Praxis Offene Sprechstunde und HA-Vermittlungsfälle bisher nicht nutzt.

Fallwert RLV:              24,33 €

Fallwert abger.           29,58 €

Fallwert ausbez.         24,96 €

Nicht ausbez. Honorar: 5.544 €

Fallwert Neupatienten: 81,25 €

Wie sieht die Abrechnung Q1-2023 aus, wenn ich nichts an den Abläufen in der Praxis verändere?

Honorar Budget Abgerechnet Restwertvergütung Auszahlung
Regelleistungsvolumen (RLV) 48.664 € 94.956 € 12 % 54.220 €
Naupatientenregel frei 0 100 % 0
Offene Sprechstunde
HA-Verm. fälle
frei 0 100 % 0
Gesamthonorar 54.220 €

Die Patienten, die bisher als Neupatienten galten rutschen ins Regelleistungsvolumen. Dadurch erhöht sich dieses. Allerdings liegt der Fallwert nur bei 24.33 €. Faktisch würde die Praxis Ihre Einnahmen halbieren, wenn nicht gegengesteuert wird.

Facharztpraxen müssen nun neue Strategien finden, um sicherzustellen, dass die Abrechnung auch nach der Abschaffung der Neupatientenregel ab dem 1. Januar 2023 stabil bleibt. Auch wenn dies entmutigend erscheinen mag, können Fachärzte mit professioneller Anleitung und den richtigen Ansätzen weiterhin erfolgreich arbeiten und in ihrem Bereich wettbewerbsfähig bleiben.

Die 3 wichtigsten Punkte, um Ihre Facharztpraxis profitabel zu halten

1. Hausarztvermittlungsfälle nutzen

Überweisungen von Hausärzten sind eine gute Möglichkeit für Fachärzte, das Patientenaufkommen zu lenken und die Abrechnungsprozesse effektiver zu gestalten. Wichtig, dabei sind einige Rahmendaten zu beachten:
- Für Hausärzte ist nur eine Vermittlung innerhalb von 4 Kalendertagen lukrativ

- Facharztpraxen erhalten bei diesen Patienten einen Aufschlag von 100% auf die Grundpauschale und die weiteren Leistungen sind in diesem Quartal frei. Fallen also nicht ins RLV.
- Die Fälle müssen entsprechend der Fachgruppe mit einer Ziffer gekennzeichnet werden

2. Offene Sprechstunde anbieten und richtig nutzen

Offene Sprechstunden können auch eine effektive Strategie für Facharztpraxen sein. Indem sie offene Sprechstunden anbieten, können Fachärzte Patient*innen schnell einen Termin verschaffen, erste Diagnostik durchführen und einen intensiveren Termin vereinbaren, in dem dann die Behandlung weitergeführt wird.
Eine solche offene Sprechstunde muss gut organisiert werden. Patienten können dort nicht erwarten, dass Ihnen sofort die Lösung Ihres Problems präsentiert wird. Sondern es ist eher ein kurzer erster Termin, um die nächsten Schritte festlegen zu können. Aber der Prozess der Diagnostik und Behandlung hat begonnen.
Mit der Unterstützung moderne online Fragebögen etc. kann hier eine Menge Versorgung angeboten werden. Für die Abrechnung ist wichtig, dass alle Patient*innen, die einen Termin in der offenen Sprechstunde hatten, für dieses Quartal komplett budgetfrei abgerechnet werden können. Egal ob es der erste oder letzte Termin im Quartal ist.

3. Professionelle Anleitung um Abrechnungsprozesse effektiv zu verwalten und wettbewerbsfähig zu bleiben

Um sicherzustellen, dass ihre Abrechnung auch nach der Abschaffung der Neupatientenregel stabil bleibt, müssen Fachärzte Zeit in die Erkundung verschiedener Strategien und die Zusammenarbeit mit Fachleuten investieren, die ihnen die nötige Anleitung geben können.
Fachleute wie Berater im Gesundheitswesen und andere Spezialisten auf dem Gebiet der medizinischen Abrechnung kennen sich mit den komplexen Vorschriften aus und können dabei helfen, Lösungen zu finden, die den besonderen Bedürfnissen von Facharztpraxen entsprechen.
Sie können Sie auch beraten, wie Sie Ihre Ressourcen besser nutzen, die Effizienz verbessern und die Einnahmen stabilisieren bzw. steigern können, indem Sie die aktuellen Systeme analysieren und die Prozesse optimieren.
Darüber hinaus kann eine professionelle Beratung dazu beitragen, die Fehler in der Abrechnung von Leistungen zu reduzieren, z. B. durch falsche Kodierung oder übersehener Ziffern entgangenes Honorar zu erhalten und Honorar retten, das durch falsche Diagnosen gestrichen worden wäre.

Fazit

Letztlich sind Investitionen in professionelle Beratung für Facharztpraxen, die ihre Abrechnungsprozesse effektiver gestalten und in ihrem Bereich wettbewerbsfähig bleiben wollen, unerlässlich. Mit sachkundigen Experten, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, können Fachärzte sicher sein, dass alle Aspekte ihrer Praxis den richtigen Standards folgen und gleichzeitig hochwertige Dienstleistungen zu einem angemessenen Preis anbieten.

Facharztpraxen müssen jetzt handeln und in professionelle Beratung investieren, um ihre Abrechnung auch künftig effektiv zu gestalten und Einnahmen zu stabilisieren. Mit dem richtigen Partner an seiner Seite entlasten Sie sich, Ihr Personal und können die Patientenversorgung verbessern.

 

Martin Werner-Böhm
Martin Werner-Böhm

Der Autor ist seit über 20 Jahren in der Beratung von Mediziner:innen tätig. Daneben ist er zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen und verfügt über ein breites Spektrum an Erfahrung und Wissen rund um Praxen und Mediziner:innen. Durch die eigene Hausarztpraxis seiner Frau ergeben sich immer aktuelle Einblicke in den Praxisalltag.

Alle Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Kurs festlegen

Nehmen Sie Kontakt auf und Starten Sie Ihr Projekt

Anmeldung Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter: Aktuelles für Mediziner:innen

Cookie Consent mit Real Cookie Banner